Führerscheinpflicht besteht, wenn ein Sportboot mit mehr als 15 PS beziehungsweise 11,03 kW Antriebsleistung gefahren wird. Das gilt auf Seeschifffahrtsstraßen ebenso wie auf Binnenschifffahrtsstraßen, nur der jeweils erforderliche Schein unterscheidet sich.
Die drei Fragen
1. Welches Gewässer?
Seeschifffahrtsstraßen sind die Küstengewässer und die seewärtigen Teile der Mündungen. Dort gilt der SBF See. Binnenschifffahrtsstraßen sind Flüsse, Kanäle und die meisten großen Seen. Dort gilt der SBF Binnen. Wer beides befährt, etwa von der Elbe in die Nordsee, braucht beide.
Einige Gewässer haben Sonderregeln. Auf dem Bodensee gilt das Bodensee-Schifferpatent, auf einigen Landesgewässern gelten eigene Vorschriften.
2. Wie viel Leistung?
Bis einschließlich 15 PS dürfen Sie führerscheinfrei fahren. Das reicht für ein kleines Motorboot oder eine Segelyacht mit schwachem Hilfsmotor. Entscheidend ist die tatsächlich nutzbare Antriebsleistung, nicht die Bauart.
Reines Segeln ohne Motor ist auf Seeschifffahrtsstraßen bundesweit nicht führerscheinpflichtig. Auf einzelnen Binnengewässern verlangen die Länder allerdings einen Segelschein.
3. Eigenes Boot oder Charter?
Vercharterer verlangen fast immer einen Schein, unabhängig von der Rechtslage, und ihre Versicherung schreibt das oft vor. Für Hausboote auf bestimmten Binnenrevieren gibt es den Charterschein: eine kurze Einweisung vor Ort, die für das gemietete Boot und das jeweilige Revier gilt.
Was auch ohne Schein gilt
Die Kollisionsverhütungsregeln, die Betonnung, die Sorgfaltspflicht und die Hilfeleistungspflicht gelten für jeden, der ein Boot führt. Wer ohne Schein fährt, ist nicht von der Verantwortung befreit, sondern nur von der Prüfung.