Auf Seeschifffahrtsstraßen richtet sich die Führerscheinpflicht allein nach der Antriebsleistung des Motors. Reines Segeln ist dort nicht führerscheinpflichtig. Auf Binnengewässern kann dagegen auch für ein Segelboot ohne Motor ein Schein verlangt werden.
Die Yacht mit Hilfsmotor
Die meisten Fahrtenyachten haben einen Hilfsmotor über 15 PS. Damit besteht Führerscheinpflicht, sobald der Motor läuft, und in der Praxis läuft er beim Hafenmanöver immer. Rechnen Sie also damit, dass Sie den Schein brauchen.
Wichtig ist dabei die Regel aus den Kollisionsverhütungsregeln: Ein Segelfahrzeug, das zusätzlich seine Maschine benutzt, gilt als Maschinenfahrzeug. Es muss tagsüber den schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten führen und hat gegenüber anderen Segelfahrzeugen keinen Vorrang mehr. Das wird häufig übersehen und ändert die Ausweichpflicht vollständig.
Wann sich der Segelschein trotzdem lohnt
Auch wo er nicht vorgeschrieben ist, verlangen Vercharterer ihn regelmäßig. Und der praktische Teil bringt genau das bei, was man sich beim Selbstbeibringen selten aneignet: Manöver unter Segeln ohne Motor, Beidrehen, Anlegen unter Segeln, Reffen bei Wind.
Was für beide gilt
Unabhängig vom Antrieb gelten dieselben Ausweichregeln, dieselbe Betonnung und dieselben Sicherheitspflichten. Und dasselbe Wetter. Der Seewetterbericht unterscheidet nicht, womit Sie unterwegs sind.